Allgemeine Geschäftsbedingungen –
Psychiatrische Pflege
1. Auftrags- und Leistungserbringung
Melanie Steuri unterstützt Klient*innen in der Abklärung und Beratung, der
Untersuchung und Behandlung sowie in der Grundpflege und
betreuerischen Leistungen im Sinne der ergänzenden Hilfe und Pflege zu
Hause. Dabei werden die eigenen Ressourcen der Klient*innen und den
Angehörigen sowie des sozialen Umfelds berücksichtigt.
Melanie Steuri erhält mit Unterzeichnung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen den Auftrag für die Pflegeleistungen nach
Krankenversicherungsrecht, auf Basis der ärztlichen Anordnung
(Bedarfsmeldung) bis zu deren Ablauf.
1.1 Bedarfsermittlung
In einem Gespräch vor Ort werden Art, Häufigkeit und Umfang der von
Melanie Steuri zu erbringenden Pflege- und Betreuungsleistungen
umfassend zusammen mit Klient*in und/oder einer Vertretungsperson
abgeklärt. Das Resultat der individuellen Bedarfsermittlung wird
schriftlich festgehalten und dem zuständigen Arzt zur Information und
Verordnung zugestellt.
Die Ermittlung des Leistungsumfangs wird periodisch oder bei
gesundheitlichen Veränderungen wiederholt.
1.2 Leistungen der Pflege und Betreuung
Der Umfang der Leistungen wird in der Leistungsplanung festgelegt.
Leistungen können nur so weit übernommen werden, wie es der
Gesundheitszustand des Klienten und die allgemeinen
Rahmenbedingungen erlauben. Melanie Steuri weist frühzeitig darauf
hin, wenn Pflege und Betreuung aus fachlich, sozialen oder technischen
Gründen zu Hause nicht mehr vertretbar sind, z.B. weil eine
gesundheitliche Gefährdung möglich ist oder sich der Eintritt in eine Erstellt:
stationäre Pflegeinstitution ausdrängt. Melanie Steuri kann dabei zu
einer sinnvollen Lösung beitragen.
Gefährden Klient*innen sich oder das Umfeld, bezieht Melanie Steuri
Psychiater, Psychologen oder Hausarzt und bei Bedarf die
Erwachsenenschutzbehörde oder die Polizei bei.
2. Einsatz von Drittorganisationen
In der Regel werden alle Dienstleistungen durch Melanie Steuri abgedeckt.
Bei speziellen Umständen bleibt der Einsatz entsprechend qualifiziertem
Personal von Drittorganisationen vorbehalten. Die Drittorganisation rechnet
ihre Leistungen direkt mit der Versicherung und Klient*innen ab.
3. Mitwirkungspflicht
Ein ungehinderter und fachgerechter Einsatz kann nur erfolgen, wenn
Klient*in und Melanie Steuri dazu beitragen. Die Begegnung ist von
gegenseitigem Respekt und Achtung geprägt. Die Klienten verpflichten sich,
ihr Möglichstes zum Erfolg der Pflege beizutragen.
4. Zutritt / Wohnungsschlüssel
Klient*innen gewährleisten Melanie Steuri den Zutritt zur Wohnung oder
zum Haus. Dies kann beispielsweise durch die Installation eines
Schlüsselsafes erfolgen – der Code wird Melanie Steuri mitgeteilt. Melanie
Steuri ist berechtigt, die Wohnung bei Verdacht auf eine Notlage mit dem
Wohnungsschlüssel zu öffnen.
Verfügt Melanie Steuri nicht über den Wohnungsschlüssel, ist sie bei
Verdacht auf eine Notlage berechtigt die Wohnungstüre durch
Fachpersonen öffnen zu lassen. Vorbehalten werden Fälle, in denen
Angehörige die Wohnung / das Haus innert nützlicher Frist öffnen können.
Die Kosten für die Öffnung der Türe bei Verdacht einer Notlage gehen
zulasten des Klientel.
5. Pflegedokumentation
In der Pflegedokumentation werden die gesundheitliche Situation der
Klienten sowie alle pflegerischen und betreuerischen Massnahmen,
einschliesslich laufender Veränderungen und allfälliger ärztlicher
Verordnungen aufgezeichnet.
Die Dokumentation erfolgt elektronisch und kann vor Ort erfolgen. Die
Erfassung dauert in der Regel 10 Minuten.
6. Datenschutz
6.1 Schweigepflicht
Melanie Steuri ist zur Einhaltung der gesetzlichen Schweigepflicht sowie
den geltenden Datenschutzbedingungen verpflichtet.
6.2 Weitergabe von Daten
Soweit zur Erfüllung des Pflegeauftrages erforderlich, darf Melanie Steuri
notwendige personenbezogene Daten von Klienten an Dritte
übermitteln, im Besonderen an
-
Krankenkasse(n)
-
Ihren Hausarzt sowie weitere involvierte Ärzte und Therapeuten
-
die Sozialversicherungsanstalt (SVA), bei Beantragung von Hilflosenentschädigung
-
die sozialen Dienste der Wohngemeinde, sofern Klienten Ergänzungsleistungen beantragen
-
An Spitäler, Heime und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens, sofern Klienten in diese verlegt werden
-
In medizinischen Notfällen können Daten an weitere Medizinal- Personen (z.B. Notfallarzt, Ambulanz, Spital) weitergegeben werden
-
Weitere gewünschte Vertrauenspersonen gemäss separater Entbindungserklärung
7. Zeitpunkt der Leistungen / Absagen und Verschieben
Für die Durchführung der Spitexleistungen werden mit den Klient*innen
vorgängig Termine vereinbart.
Ein kurzfristiges Absagen von vereinbarten Terminen wird als Umtriebs
Entschädigung pauschal mit CHF 80.- in Rechnung gestellt. Diese
pauschale Umtriebs Entschädigung muss eigenständig vom Klientel
beglichen werden.
Das Verschieben oder Absagen von Dienstleistungen muss frühzeitig, das
heisst mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Einsatz während den
Bürozeiten per E-Mail oder telefonisch (Montag – Freitag, 08:00 – 17:00
Uhr) erfolgen.
Nicht stattgefundene Einsätze werden Klient*innen im Rahmen der
geplanten Zeit in Rechnung gestellt, wenn die Absage
-
Kurzfristiger als oben erwähnt erfolgen,
-
Melanie Steuri am Einsatz gehindert wird,
-
Niemand zu Hause ist, die Türe nicht geöffnet wird oder
-
Melanie Steuri weggesickt wird
Bei einem notfallmässigen Eintritt in eine Institution erfolgt keine
Verrechnung an die Klient*innen.
8. Kosten und Kostenübernahme
Die gesetzlichen Bestimmungen und die Branchenverträge mit
Versicherungen regeln Art und Umfang der Leistungen, deren Bezahlung von
der Versicherung übernommen wird. Die Krankenversicherung übernimmt
die Kosten nur, wenn die Prämien und Kostenbeteiligung beglichen wurden
(Art. 64a, Abs. 7 KVG).
Alle Leistungen von Melanie Steuri werden von den Klienten gemäss dem
jeweils geltenden Tarif abgegolten.
9. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung für kassenpflichtige Leistungen erfolgt direkt an die
Krankenversicherung. Klient*innen erhalten von der Krankenversicherung
eine Rechnungskopie.
10. Zahlung
Melanie Steuri stellt die Rechnung in der Regel im Folgemonat über die
Leistungen des Vormonats zu. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu
begleichen, unabhängig davon, ob eine Leistungspflicht eines Dritten
(Beispielsweise Zusatzversicherung, Ergänzungsleistungen) besteht.
Bei Zahlungsverzögerungen können Mahngebühren erhoben werden. Diese
laufen über die Firma Asela.
Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist Melanie Steuri berechtigt, nach
Abklärung der Verhältnisse, für die Erbringung weiterer Leistungen
Vorauszahlung zu verlangen. Bei Nichtzahlung der Rechnung, behält sich
Melanie Steuri die Einstellung der Pflege- bzw. Betreuungsleistungen vor.
11. Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von mindestens
2 Arbeitstagen schriftlich oder mündlich gekündigt werden. Als Arbeitstage
gelten Montag bis Freitag, soweit dies nicht gesetzliche Feiertage sind.
Bei plötzlich notwendigem Eintritt des Klienten in eine stationäre Institution
oder im Todesfall entfällt die Kündigung.
In besonderen Fällen ist die Möglichkeit einer sofortigen Auflösung des
Vertragsverhältnisses gegeben, namentlich bei Nichtbezahlen der
Rechnung trotz erfolgter 2. Mahnung, bei unsachgemässer, fachlicher
Einmischung von Angehörigen oder anderen Bezugspersonen der
Klient*innen in die Leistungsabwicklung, bei Auftreten von Verhältnissen
seitens Klienten, welche die Erbringung von Leistungen aus Sicht von
Melanie Steuri unzumutbar machen (z.B. Gesundheitsgefährdung).
12. Haftung
Melanie Steuri haftet nur für Schäden an Wohnungsmobiliar, die vorsätzlich
oder grobfahrlässig verursacht worden sind. Sachschäden, die auf
altersbedingte Materialermüdung bzw. Abnützung zurückzuführen sind, sind
von der Haftung ausgenommen. Jede weitere Haftung wird, soweit
gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13. Beschwerden
Melanie Steuri erfasst und bearbeitet Beschwerden. Klient*innen können
sich hierfür direkt an Melanie Steuri wenden.
14. Gerichtsstand
Für gerichtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Melanie Steuri und
des Klienten ist das Gericht des Kantons Bern zuständig.